Spendentätigkeit

Die Mieteinnahmen der vereinseigenen Liegenschaften ermöglichen uns eine Spendentätigkeit. Wir bieten zwei Formen von Unterstützung an:

1. Basisspende

  • Gesuch einreichen bis Ende Juni
  • Eine nicht zweckgebundene Unterstützung von maximal CHF 2’000.-.

2. Projektspende

  • Gesuch einreichen bis Ende Juni
  • Eine Unterstützung in Höhe von maximal CHF 10'000.- für ein konkretes Projekt.
  • Je nach Ertrags- und Vermögenslage können wir zwei bis drei Projekte pro Jahr bewilligen.
    Sollte ein Projekt nicht ausgewählt werden, kann gegebenenfalls die Basisspende gesprochen werden. Beide Spendenformen im selben Jahr sind nicht möglich.
  • Der Vorstand prüft die Gesuche und gibt anschliessend Rückmeldung über seinen Entscheid.

Bedingungen

Folgende Bedingungen sind dafür zu erfüllen:

  1. Sie sind eine im Raum St.Gallen ansässige Organisation und im Kanton St.Gallen steuerbefreit. Einzelpersonen werden nicht unterstützt.
  2. Die Leistungen Ihrer Organisation kommen überwiegend Frauen und Kindern, in besonderen Fällen auch anderen Hilfsbedürftigen zugute.

Spendenantrag einreichen

Antrag einreichen bis 30. Juni.
Über die Bewilligung entscheidet der Vorstand an der Spendensitzung im August/September.

Form der Spende (siehe oben)*

Angaben zur Organisation

Angaben zum Projekt

Beilagen

Hier können Sie eine Beilage hochladen.
Erlaubte Dateien: jpg, jpeg, gif, png, pdf
Maximale Dateigrösse: 4 MB

Abschliessende Fragen

Wir bestätigen, dass die Organisation gemeinnützig tätig und steuerbefreit ist.*
Wir berechtigen Sie, nach Absprache Fotos und Texte unserer Organisation auf der Website des GFV zu veröffentlichen.*